Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Nils Westrich, Nils Westrich Consulting, Hauptstraße 16/1, 79211 Denzlingen (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Kunden über Beratung und Coaching (insbesondere das FREI-System), offene Trainings (insbesondere die Ausbildung Dynamische Führung) und Inhouse-Trainings.
(2) Kunden sind Unternehmer im Sinne von § 14 BGB und Verbraucher im Sinne von § 13 BGB. Regelungen, die nur für eine dieser Gruppen gelten, sind als solche gekennzeichnet. Teilnehmer ist, wer an einem Training oder Gruppenformat teilnimmt, auch wenn ein Dritter (etwa der Arbeitgeber) den Vertrag schließt.
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen Bedingungen.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot in Textform annimmt oder der Anbieter eine Anmeldung in Textform bestätigt.
(2) Die Anmeldung zu einem offenen Training ist ein verbindliches Angebot des Teilnehmers. Voraussetzung für die Anmeldung ist ein persönliches Kennenlerngespräch. Der Anbieter kann eine Anmeldung ohne Angabe von Gründen ablehnen. Der Vertrag kommt erst mit der Anmeldebestätigung zustande.
§ 3 Art der Leistung und Mitwirkung
(1) Der Anbieter erbringt Dienstleistungen. Geschuldet ist die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistungen, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher oder persönlicher Erfolg. Entscheidungen und deren Umsetzung liegen in der Verantwortung des Kunden.
(2) Der Anbieter bestimmt Methoden, Ablauf und Gestaltung der Leistungen nach eigenem fachlichem Ermessen. Er erbringt die Leistungen persönlich. Bei Krankheit oder anderen unvermeidbaren Hinderungsgründen kann er einen gleichwertig qualifizierten Vertreter einsetzen oder einen Ersatztermin anbieten.
(3) Der Kunde stellt rechtzeitig alle Informationen, Zugänge und Ansprechpartner bereit, die für die Leistung erforderlich sind. Verzögerungen, die aus fehlender oder verspäteter Mitwirkung entstehen, verlängern vereinbarte Fristen nicht und lassen den Vergütungsanspruch unberührt.
§ 4 Beratung und Coaching
(1) Die Zusammenarbeit beginnt mit dem gemeinsam vereinbarten Kick-off-Termin. Die Laufzeit ergibt sich aus dem Angebot. Während der vereinbarten Laufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(2) Vereinbarte Termine kann der Kunde bis 24 Stunden vor Beginn absagen oder verschieben. Ein Ersatztermin wird innerhalb der Laufzeit vereinbart. Später abgesagte oder nicht wahrgenommene Termine gelten als erbracht.
(3) Leistungen, die der Kunde innerhalb der Laufzeit nicht in Anspruch nimmt, verfallen mit deren Ende. Eine Erstattung oder Gutschrift erfolgt nicht.
(4) Asynchrone Begleitung (etwa per Messenger oder E-Mail) beantwortet der Anbieter an Werktagen innerhalb der im Angebot genannten Antwortzeit. Sie ersetzt keine Notfall- oder Rufbereitschaft.
(5) Für regelmäßige Gruppentermine (etwa das wöchentliche Q&A) gilt: Der Anbieter hält den Raum innerhalb der geplanten Zeit offen, solange Teilnehmer mit Fragen anwesend sind. Sind die Fragen aller Anwesenden geklärt, endet der Termin, auch vor Ablauf der geplanten Zeit. Ist zehn Minuten nach Beginn niemand anwesend, endet der Termin. Wer später dazukommt, kann teilnehmen, solange der Termin läuft. Ist er bereits beendet, besteht kein Anspruch auf erneute Öffnung oder einen Ersatztermin.
(6) Der Zugang zu Gruppenterminen und zum Kundenbereich endet mit der Laufzeit, soweit das Angebot nichts anderes vorsieht. Inhalte aus dem Kundenbereich kann der Kunde bis dahin für seine Unterlagen sichern.
§ 5 Offene Trainings
(1) Offene Trainings finden an den veröffentlichten Terminen und Orten statt. Unterkunft und Verpflegung sind im Preis enthalten, soweit das Angebot dies ausweist. Anreise und Rückreise organisiert der Teilnehmer selbst und auf eigene Kosten.
(2) Vor dem Training erhält der Teilnehmer Teilnehmerinformationen mit Ablauf, Anreise und Regeln vor Ort. Sie sind Bestandteil des Vertrags. Der Teilnehmer beachtet sie und die Anweisungen der Trainingsleitung.
(3) Der Anbieter kann Teilnehmer, die den Ablauf trotz Hinweis erheblich stören, andere Teilnehmer gefährden oder unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen, von der weiteren Teilnahme ausschließen. Der Vergütungsanspruch bleibt in diesem Fall bestehen.
(4) Der Anbieter kann ein Training absagen, wenn bis 14 Tage vor Beginn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist, oder jederzeit, wenn es wegen Krankheit der Trainingsleitung, höherer Gewalt oder anderer vom Anbieter nicht zu vertretender Gründe nicht stattfinden kann. Der Teilnehmer kann dann einen Ersatztermin wählen oder erhält bereits gezahlte Beträge zurück. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise- oder Stornokosten, bestehen nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters.
(5) Mit der Buchung des Gesamtpakets bucht der Teilnehmer alle Module der Ausbildung verbindlich. Kann er an einem Modul nicht teilnehmen, kann er es bei freien Plätzen in einem späteren Durchgang nachholen. Eine anteilige Erstattung erfolgt nicht.
(6) Der Preis eines ersten Moduls zum Erstbucher-Preis wird voll angerechnet, wenn der Teilnehmer innerhalb von vier Wochen nach diesem Modul das Gesamtpaket bucht.
§ 6 Rücktritt von offenen Trainings
(1) Der Teilnehmer kann vor Beginn des Trainings in Textform zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang beim Anbieter. Der Anbieter berechnet dann folgende Anteile des Preises:
- bis acht Wochen vor Beginn: 15 %,
- bis vier Wochen vor Beginn: 50 %,
- danach und bei Nichterscheinen: 100 %.
(2) Für das Gesamtpaket gilt Absatz 1 mit Bezug auf den Beginn des ersten gebuchten Moduls. Nach Beginn des ersten Moduls ist ein Rücktritt ausgeschlossen.
(3) Der Teilnehmer kann ohne Mehrkosten eine Ersatzperson benennen, sofern der Anbieter nach einem kurzen Kennenlerngespräch zustimmt. Eine Umbuchung auf einen späteren Termin ist bis vier Wochen vor Beginn einmalig kostenfrei möglich.
(4) Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ein gesetzliches Widerrufsrecht von Verbrauchern (§ 14) bleibt unberührt.
§ 7 Inhouse-Trainings
(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich. Sagt der Auftraggeber ein Training ab oder verschiebt es, berechnet der Anbieter folgende Anteile der vereinbarten Vergütung:
- bis acht Wochen vor Beginn: kostenfrei,
- bis vier Wochen vor Beginn: 50 %,
- danach: 100 %.
Eine einmalige Verschiebung bis acht Wochen vor Beginn ist kostenfrei. Bereits entstandene, nicht stornierbare Reise- und Übernachtungskosten trägt der Auftraggeber in jedem Fall. § 6 Absatz 4 Satz 1 gilt entsprechend.
(2) Der Auftraggeber stellt Räume, Technik und Verpflegung, soweit nicht anders vereinbart. Reise- und Übernachtungskosten werden nach Aufwand oder nach der im Angebot genannten Pauschale berechnet.
(3) Gebühren externer Zertifizierungsstellen richten sich nach deren Bedingungen. Das Nichtbestehen einer Prüfung begründet keinen Anspruch gegen den Anbieter.
§ 8 Vergütung und Zahlung
(1) Es gelten die Preise aus dem Angebot oder der Anmeldebestätigung. Gegenüber Unternehmern verstehen sie sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern weist der Anbieter Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer aus.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei offenen Trainings muss die Zahlung vor Trainingsbeginn eingegangen sein. Bei Beratung und Coaching gelten die im Angebot vereinbarten Raten.
(3) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, kann der Anbieter weitere Leistungen bis zum Ausgleich zurückhalten. Bei Ratenzahlung wird der gesamte Restbetrag sofort fällig, wenn der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug ist.
(4) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 9 Vertraulichkeit
(1) Beide Seiten behandeln alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Seite, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich. Dazu gehören insbesondere Geschäftszahlen, Strategien, Kunden-, Mitarbeiter- und Prozessinformationen. Die Pflicht gilt während der Zusammenarbeit und fünf Jahre über ihr Ende hinaus.
(2) Wer an Gruppenformaten teilnimmt (Trainings, Gruppensessions, Q&A-Runden, Online-Calls), bewahrt Stillschweigen über alle Informationen zu anderen Teilnehmern und deren Unternehmen, einschließlich der Frage, wer teilnimmt.
(3) Gruppenformate dürfen ohne Zustimmung aller Beteiligten weder aufgezeichnet noch fotografiert oder mitgeschnitten werden. Das gilt auch für KI-Notiz- und Transkriptionsdienste. Für Aufzeichnungen durch den Anbieter gilt § 11.
(4) Die Pflichten gelten nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder deren Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist.
§ 10 Nutzungsrechte an Arbeitsmitteln
(1) Arbeitsmittel sind alle Systeme, Methoden, Vorlagen, Playbooks, Workbooks, Präsentationen, Schulungsunterlagen, KI-Skills, Prompts, Automatisierungen und sonstigen Unterlagen, die der Anbieter dem Kunden überlässt oder zeigt. Alle Urheber- und Nutzungsrechte daran verbleiben beim Anbieter.
(2) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die Arbeitsmittel für interne Zwecke in seinem Unternehmen zu nutzen, auch über das Ende der Zusammenarbeit hinaus. Teilnehmer offener Trainings dürfen die Unterlagen für ihre eigene berufliche Praxis nutzen.
(3) Nicht erlaubt ist, Arbeitsmittel ganz oder teilweise an Dritte weiterzugeben, zu veröffentlichen, zu verkaufen oder in eigenen Beratungs-, Trainings- oder Coachingleistungen für Dritte einzusetzen.
(4) Arbeitsergebnisse, die in der Zusammenarbeit speziell für den Kunden entstehen (etwa eine ausgefüllte Rollenmatrix oder Team Charter), darf der Kunde ohne zeitliche Begrenzung nutzen und bearbeiten. Die darin verwendeten Arbeitsmittel und Methoden bleiben nach Absatz 1 beim Anbieter.
§ 11 Aufnahmen und Aufzeichnungen
(1) In Trainings fertigt der Anbieter Bild- und Tonaufnahmen von Teilnehmern nur mit deren gesonderter Einwilligung an. Die Einwilligung ist freiwillig und für die Teilnahme nicht erforderlich. Sie kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
(2) In Beratung und Coaching zeichnet der Anbieter Online-Calls (Einzel- und Gruppentermine) mit KI-gestützten Notizdiensten auf und lässt sie transkribieren und zusammenfassen, derzeit mit Notion und Close. Die Aufzeichnung ist in der Termineinladung angekündigt. Widerspricht ein Teilnehmer, unterbleibt die Aufzeichnung für diesen Call.
(3) Zusammenfassungen von Einzelterminen stellt der Anbieter dem Kunden automatisch in seinem Kundenbereich bereit. Aus Gruppenterminen erhält der Kunde auf Anfrage die für ihn relevanten Ausschnitte der Transkription, soweit sie keine vertraulichen Informationen anderer Teilnehmer enthalten (§ 9 Absatz 2).
(4) Aufzeichnungen, Transkripte und Zusammenfassungen nutzt der Anbieter ausschließlich für die Zusammenarbeit mit dem Kunden. Einzelheiten, auch zur Speicherdauer, stehen in der Datenschutzerklärung.
§ 12 Teilnahme an Übungen
(1) Trainings enthalten auch bewegungsintensive und körperlich fordernde Übungen. Die Teilnahme an jeder einzelnen Übung ist freiwillig. Der Teilnehmer schätzt seine Belastbarkeit selbst ein und kann jederzeit pausieren oder aussetzen.
(2) Gesundheitliche Einschränkungen, die für die Teilnahme von Bedeutung sein können, teilt der Teilnehmer dem Anbieter vor Trainingsbeginn mit. Trainings ersetzen keine medizinische oder psychotherapeutische Behandlung.
§ 13 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, gegenüber Unternehmern höchstens auf die Höhe der vereinbarten Vergütung.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für Folgen von Entscheidungen, die der Kunde auf Grundlage der Beratung trifft, sowie für mitgebrachte Gegenstände der Teilnehmer.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 14 Widerrufsrecht für Verbraucher
Schließt ein Verbraucher den Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (etwa per Online-Formular, E-Mail oder Telefon), steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Widerrufsbelehrung
Du hast das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um dein Widerrufsrecht auszuüben, musst du uns (Nils Westrich, Nils Westrich Consulting, Hauptstraße 16/1, 79211 Denzlingen, Telefon +49 176 87822113, E-Mail contact@nilswestrich.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über deinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Du kannst dafür das unten stehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass du die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendest.
Folgen des Widerrufs
Wenn du diesen Vertrag widerrufst, haben wir dir alle Zahlungen, die wir von dir erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über deinen Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das du bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hast, es sei denn, mit dir wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dir wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Hast du verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hast du uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem du uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtest, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
Wenn du den Vertrag widerrufen willst, fülle bitte dieses Formular aus und sende es zurück an: Nils Westrich, Nils Westrich Consulting, Hauptstraße 16/1, 79211 Denzlingen, contact@nilswestrich.com
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
- Bestellt am / erhalten am:
- Name des/der Verbraucher(s):
- Anschrift des/der Verbraucher(s):
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
- Datum:
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Freiburg im Breisgau.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Oktober 2026